Wir sind Meister!

Elektriker*innen dürfen nun den Meistertitel führen. Innungsmeister Bräuer: „Unsere langjährige Forderung wurde nun vom Nationalrat beschlossen. Diese Neuerung ist ein wichtiger Schritt, um die Fachkompetenz der gesamten Berufsgruppe noch sichtbarer zu machen und unseren Zukunftsberuf weiter aufzuwerten.“

Einleitung

Es ist ein großer Wurf für die gesamte Branche, dass Elektriker*innen, die eine Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, nun auch den Titel Meister oder Meisterin führen und in Dokumente eintragen lassen können. Möglich macht dies die Gewerberechtsnovelle, die am 4. Juli 2024 im Nationalrat beschlossen wurde. Sie tritt einen Monat nach Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Zuvor müssen noch die Zustimmung des Bundesrates und die formalen Kundmachungsschritte erfolgen.

Die Führung der Bezeichnung „Meister“ bzw. „Meisterin“ gilt explizit nur für Absolvent*innen der vollständigen Befähigungsprüfung und nicht für Personen, die die Zugangsvoraussetzungen zur Befähigung auf anderem Weg, wie z.B. einschlägige HTL oder Werkmeisterschule, erfüllen.

Neuerung ist ein wichtiger Schritt

„Berufliche Qualifikation ist entscheidend für die fachgerechte Ausführung des Elektrogewerbes. Absolvent*innen der Befähigungsprüfung sollen die Qualität für ihre Betriebe deutlich sichtbar machen dürfen. Dass befähigte Elektriker*innen den Meistertitel führen dürfen, war eine langjährige Forderung von uns. Diese Neuerung ist ein wichtiger Schritt, um die Fachkompetenz der gesamten Berufsgruppe noch sichtbarer zu machen und unseren Zukunftsberuf weiter aufzuwerten“, betont Innungsmeister Christian Bräuer.

Dass Elektriker*innen den Meistertitel bis dato nicht führen konnten, hat einen historischen Hintergrund. Seit den 1990er Jahren gibt es eine Befähigungsprüfung für Elektriker*innen und davor gab es eine Konzessionsprüfung. „Wir waren historisch immer ein Gewerbe und kein Handwerk. Konkret ein bewilligungspflichtiges und gebundenes Gewerbe, weil die Sicherheit von Leib und Leben im Mittelpunkt steht. Der Meistertitel war historisch immer den Handwerkern vorbehalten. Es gibt aber auch alte, historische Meisterdekrete für Elektriker“, erklärt Innungsmeister Bräuer.

Die Gewerberechtsnovelle, durch die nun auch Elektriker*innen den Meistertitel führen dürfen, gilt nicht nur für Elektriker*innen, sondern auch für  Gewerbe wie Gas- und Sanitärtechnik, Fußpflege, Massage, Bestattung oder Sprengungsunternehmen. Künftig dürfen Gewerbetreibende, die in 14 handwerksähnlichen Gewerben (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster) erfolgreich eine Befähigungsprüfung abgelegt haben, ebenfalls den Titel Meister bzw. Meisterin führen