Elektro-Befund: Verlangen Sie den Prüfbericht, um eventuelle Haftungen im Schadenfall zu vermeiden

Was viele nicht wissen: Bei Vermietung einer Wohnung, muss ein Elektrobefund erstellt werden. Die Vermieter*innen tragen die Kosten und müssen diesen Prüfbericht bei Mietbeginn an den Mieter übergeben.

Einleitung

Es ist wichtig, dass die Mieter*innen selbst aktiv werden und auf den Prüfbericht bestehen. Tun sie das nicht und liegt kein Elektrobefund vor, erkennen die Mieter*innen an, dass die elektrischen Anlagen nicht den Sicherheitsstandards entsprechen.

„Für uns von der Landesinnung Wien ist es ein wichtiges Anliegen, Mieter*innen, aber auch Vermieter*innen über die Bedeutung eines Elektrobefundes zu informieren und was passieren kann, wenn elektrische Anlagen nicht überprüft werden. Der Elektrobefund ist jedenfalls gesetzlich verankert. Unser Fokus liegt aber eindeutig bei der Sicherheit aller Mieter*innen, die in dem Haus wohnen, um Gefahren der Elektrisierung und Brände zu vermeiden“,  betont Landesinnungsmeister Christian Bräuer.

Wer ist für den E-Befund verantwortlich?

Vermieter*innen müssen Mieter*innen spätestens bei der Übergabe der Wohnung einen E-Befund vorlegen. Dies ist seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben. Vermieter*innen sind für die Überprüfung der Elektroinstallation verantwortlich. Der Befund muss aktuell sein. Für die ordnungsgemäße Wartung der elektrischen Anlage sind dann subsidiär die Mieter*innen verantwortlich. Laut Gesetz muss der E-Befund nur einmal bei der Wohnungsübergabe vorgelegt werden. Aus Gründen der Sicherheit legen anerkannte Regeln der Technik (zB. Normen) ein Intervall von 5-10 Jahren für eine wiederkehrende Prüfung fest.

Wer stellt einen E-Befund aus?

Elektrotechniker*innen mit aufrechter Gewerbeberechtigung überprüfen die gesamte elektrische Anlage. Die Kosten für die Erstellung des Elektrobefundes tragen die Vermieter*innen.

Was tun, wenn kein E-Befund vorliegt?

Wird Mieter*innen kein E-Befund vorgelegt, müssen diese annehmen, dass die elektrische Anlage der Wohnung nicht den gesetzlichen Anforderungenentspricht und davon Gefahren (Elektrisierung oder Brand) ausgehen können. Die Elektroinnung Wie rät daher, dass Mieter*innen spätestens bei Übergabe der Wohnung nachweislich einen E-Befund über den Zustand der elektrischen Anlage verlangen. Wenn dieser nicht vorhanden ist, sollten Mieter*innen das Fehlen des E-Befundes schriftlich im Übergabeprotokoll festhalten und mit den Vermieter*innen schriftlich eine Nachfrist für die Erstellung des E-Befundes vereinbaren. Wichtig ist, dass die Mieter*innen aktiv werden und auf die Erstellung des E-Befundes bestehen. Wenn das nicht passiert und kein E-Befund vorliegt, erkennen die Mieter*innen automatisch an, dass die elektrischen Anlagen nicht den Sicherheitsstandards entsprechen. Kommt es beispielsweise zu einem Brand, ausgelöst durch nicht zeitgemäße elektronische Anlagen, haften Vermieter*innen und Mieter*innen zu gleichen Teilen für den eingetretenen Schaden.

Was sollen Mieter*innen machen, wenn sie immer vertröstet werden und Vermieter*innen trotz Nachholfrist den E-Befund nicht vorlegen?

Am besten an die Mietervereinigung wenden und im schlimmsten Fall gerichtlich einfordern.

Wer trägt die Kosten, wenn die Elektroinstallation nicht den Sicherheitsstandards entspricht und in der Wohnung nachgerüstet werden muss?

Das ist gesetzlich klar geregelt. Vermieter*innen haben die allgemeinen Teile im jeweils ortsüblichen Zustand zu erhalten. Dazu gehören auch die Steigleitungen für Strom, Gas und Wasser. Auch im Mietobjekt müssen Vermieter*innen ernste Schäden am Haus beseitigen. Ein ernster Schaden liegt vor, wenn die Bausubstanz angegriffen oder gefährdet ist, die Sache zum bedungenen Gebrauch unbrauchbar ist oder der Gebrauch nicht zugemutet werden kann. Bei mangelhaften Elektroinstallationen liegt ein ernster Schaden vor, wenn Explosions- oder Brandgefahr besteht, z.B. bei Kabelbränden.

Steigt die Versicherung aus, wenn kein E-Befund vorhanden ist und dadurch Schäden entstanden sind?

Im Schadensfall ist ein Regress der Versicherung möglich.

Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn elektrische Anlagen nicht den Sicherheitsstandards entsprechen?

Die beiden größten Gefahren bei gefährlichen elektrischen Anlagen sind die Elektrisierung (Stromschlag) und elektrisch gezündete Brände.