Alle Infos zum Handwerkerbonus

Was zu beachten ist und welche Leistungen gefördert werden.

Einleitung

Der Handwerkerbonus gilt für sämtliche elektrische Anlagen und Anlagenteile, Sicherheitsanlagen (z.B. Alarmanlagen) und Anlagen der Kommunikationstechnik, die zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 von Privatpersonen Anspruch genommen werden.

Auch wenn der Bonus erst ab dem 15. Juli online beantragt werden kann, gilt er rückwirkend für Leistungen ab 1. März 2024. Der Bund stellt dafür 300 Millionen an Fördergeldern zur Verfügung. Konkret werden mit dem Bonus 20 Prozent der Kosten für die Arbeitsleistung des Handwerkers bis maximal 2.000 Euro pro Haushalt und Jahr gefördert und gilt für den privaten Wohnbereich.

Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb zum Handwerkerbonus Fragen haben können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Die  Brancheninformationen zum Handwerkerbonus als Download

Was wird gefördert?

  • Arbeitskosten von  Handwerkerleistungen, die im privaten Wohn- und Lebensbereich erbracht werden.
  • Beispiele: Erneuerung, Erweiterung, Wartung und Reparatur von Elektro-, Blitzschutz- und Alarmanlageninstallationen sowie elektrotechnische Einrichtungen zur Gebäudetechnikautomation.
  • Im Bereich Kommunikationselektronik z. B.: Errichtung, Erweiterung, Wartung und Reparatur von kommunikationstechnischen bzw. -elektronischen Installationen, wie Smart Home Systemen zur Kommunikation oder Internet-, Radio-, Fernseh- und Videosystemen.

Was wird nicht gefördert?

  • Fahrt- und Materialkosten
  • Planungs- und Beratungskosten
  • gesetzlich vor­geschriebene Wartungs­arbeiten
  • Gutachten

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Nur Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich.
  • Vermieter*innen können keine Förderung beantragen, da das Wohnobjekt genutzt werden muss und ein gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz Voraussetzung ist.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderungshöhe beträgt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (= Arbeits­kosten exkl. Umsatzsteuer) von maximal 10.000 Euro (2024) bzw. 7.500 Euro (2025) pro Person und Wohnobjekt.
  • Das bedeutet, dass die Förderung 2024 bis zu 2.000 Euro bzw. 2025 bis zu 1.500 Euro beträgt.
  • Pro Person kann nur ein Förderantrag pro Kalenderjahr gestellt werden, wenn die förderbaren Kosten je Schlussrechnung mindestens 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) betragen.

Weitere Informationen unter www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/handwerkerbonus-start (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster) und handwerkerbonus.gv.at (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster).