Photovoltaik: Umsatzsteuer-Befreiung endet bald – das müssen Sie jetzt wissen!

Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp endet mit 1. April 2025.

Einleitung

Für  alle, die eine Photovoltaikanlage planen oder bestellt haben, gibt es wichtige Neuigkeiten zur Umsatzsteuerregelung. Am 7. März 2025 hat der Nationalrat die Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 beschlossen, welche die bisherige Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen beendet. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was diese Änderung für Sie bedeutet.

Was wurde beschlossen?

Am 7. März 2025 hat der Nationalrat eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 beschlossen. Ab dem 1. April 2025 gilt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 20 % auf Photovoltaik-Anlagen. Die entscheidende Frage: Welche Verträge fallen noch unter die Nullsteuer-Regelung?

Diese Fristen müssen Sie beachten:
  1. Verträge mit schriftlicher Auftragsbestätigung zur Lieferung/Installation von PV-Modulen, die bis zum 6. März 2025 abgeschlossen wurden:
    • Wenn PV-Module bis 31. Dezember 2025 geliefert (Kauf ohne Installation )/fertig installiert (Kauf mit Installation) werden, bleibt der Nullsteuersatz (0 % USt) bestehen.
    • Wird die Anlage nach dem 31. Dezember 2025 geliefert/fertig installiert, gilt wieder der Regelsteuersatz von 20 % US
  2. Verträge, die zwischen dem 7. März und dem 31. März 2025 abgeschlossen wurden:
    • Falls die PV-Module bis 31. März 2025 geliefert/installiert werden, gilt weiterhin der Nullsteuersatz (0 % USt).
    • Erfolgt die Lieferung oder Installation erst ab dem 1. April 2025, gilt wieder der Regelsteuersatz von 20 % USt.
  3. Verträge ab dem 1. April 2025:
    • Es gilt automatisch der Regelsteuersatz von 20 % USt, unabhängig vom Liefer- oder Installationszeitpunkt.