Ab 12. Jänner 2026 tritt die Nachfolgeregelung des Reparaturbonus in Kraft. Die Förderung beträgt künftig 130 Euro pro Reparatur. Handys, Fahrräder und E-Bikes sind von der Förderung ausgenommen. Neu ist, dass auch die Wartung und der Service von E-Geräten abgedeckt werden.
