Geräte-Retter-Prämie: Reparieren statt wegwerfen
Ab 12. Jänner 2026 tritt die Nachfolgeregelung des Reparaturbonus in Kraft. Die Förderung beträgt künftig 130 Euro pro Reparatur. Handys, Fahrräder und E-Bikes sind von der Förderung ausgenommen.Einleitung
Die Geräte-Retter-Prämie löst den bisherigen Reparaturbonus ab und startet als neue bundesweite Förderaktion für Reparaturen, Service und Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten des täglichen Haushaltsgebrauchs.
Auf der offiziellen Seite der Geräte-Retter-Prämie (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster) können Sie ab 12. Jänner 2026 Ihren Bon erstellen. Der Bon ist nach Erstellung drei Wochen gültig. Bei Nichteinlösen des Bons – das heißt, sollte kein Reparaturauftrag erteilt werden – verfällt dieser nach drei Wochen ab Erstellungsdatum automatisch. Es kann aber sofort wieder ein neuer Bon beantragt werden.
Das Infoblatt finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster).
Förderung von 130 Euro
Der wichtigste Unterschied zum bisherigen Reparaturbonus liegt in der Höhe der Förderung: Statt bisher bis zu 200 Euro pro Reparatur gibt es jetzt maximal 130 Euro.
Neu ist, dass auch die Wartung und der Service von E-Geräten abgedeckt werden, die zur Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Zustands beitragen – etwa Pflege, Reinigung sowie Prüfungen der Funktionstüchtigkeit und Sicherheit. Wichtig ist, dass der Refundierungsantrag innerhalb von vier Wochen ab Einlösung des Bons erfolgen muss.
Christian Bräuer, Bundes- und Landesinnungsmeister Wien der Elektrotechnikerinnen und Elektrotechniker, zeigt sich positiv über die neue Förderung: „Wir hoffen, dass möglichst viele Betriebe sich rasch registrieren, damit sie gefunden werden und von der Prämie profitieren können. Die Geräte-Retter-Prämie ist ein Gewinn für die Umwelt, die Bevölkerung und für die Wirtschaft. Unsere Betriebe können damit ihre Reparatur-Kompetenz einbringen und unter Beweis stellen – das stärkt die Kreislaufwirtschaft und den eigenen Betrieb zugleich.“

Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Geräte-Retter-Prämie
Förderhöhe
- 50 % der förderfähigen Bruttokosten, maximal 130 Euro für Reparaturen, Service oder Wartung (vorher 200 Euro)
- Kostenvoranschläge weiterhin mit bis zu 30 Euro förderbar
Förderfähige Gerätekategorien
- Haushalt
- Gesundheit
- Computer- und Bürobedarf
- Unterhaltungselektronik
- Baby- und Kinderartikel
Die vollständige Geräteliste finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster)
Nicht mehr förderungsfähig
- Smartphones
- Fahrräder und E-Bikes
- Wellnessgeräte wie Fußsprudelbäder
- Reine Unterhaltungssysteme wie Karaokeanlagen
Die Liste jener Geräte, die nicht gefördert werden, finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster).
Neu in der Förderung
- Fokus auf alltägliche Haushaltsgeräte
- Reparatur von Pflegegeräten wie Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte
- Wartung und Service sind nun förderfähig (Pflege, Reinigung, Funktions- und Sicherheitsprüfung)
Nicht förderfähig
- Geräte, die fix mit dem Mauerwerk verbunden sind (z. B. Sprechanlagen)
Infos: www.geräte-retter-prämie.at (Öffnet in einem neuen Tab oder Fenster)
Einleitung

